Wenn die Eltern mit der Lehrperson am Gespräch über die Zuteilung nicht einig werden, vereinbart die Klassenlehrperson ein zweites Gespräch. Zu diesem können sowohl die Klassenlehrperson wie die Eltern eine beratende Person beiziehen.
Wenn erneut keine Einigung erzielt wird, stellen die Eltern innert 10 Tagen an die Schulleitung der aufnehmenden Schule (Sekundarschule KSS, GSS oder Langzeitgymnasium) einen begründeten Antrag um Aufnahme ihres Kindes. Sie erhalten eine Kopie des Dokumentes «Zuweisungsentscheid», das sie dem Antrag beilegen können. Die Klassenlehrperson der Primarschule gibt den Eltern die Kontaktdaten der entsprechenden aufnehmenden Schule. Der Antrag kann auch mündlich erfolgen.