Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule oder ins Langzeitgymnasium

Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule oder ins Langzeitgymnasium

Informationen für Eltern

 

Ablauf und Ziele

In der 5. Primarklasse beginnt das Übertrittsverfahren für die Sekundarschule oder das Langzeitgymnasium (LZG). Während 1.5 Jahren schätzen Eltern und Klassenlehrperson die schulischen Fähigkeiten und das Entwicklungspotenzial des Kindes ein. Gemeinsam entscheiden sich Eltern, Kinder und Klassenlehrperson nach dem 1. Semester der 6. Primarklasse für das geeignete schulische Angebot nach der Primarschule.

Etwas anders ist es beim integrierten Sekundarschulmodell ISS. Hier braucht es kein Übertrittsverfahren, weil alle Lernenden den Unterricht in der gleichen Stammklasse besuchen - unabhängig von ihrem Niveau. Die Einteilung in die Niveaufächer erfolgt ausschliesslich aufgrund der Zeugnisnoten im 1. Semester der 6. Primarklasse. 


Es ist wichtig, dass die Eltern zusammen mit ihrem Kind und der Klassenlehrperson das Schulangebot wählen, welches momentan das richtige für ihr Kind ist. Lernende, welche eine praktische Ausbildung anstreben oder unsicher sind, in welche Richtung sie später gehen möchten, besuchen eher die Sekundarschule.

Der Übertrittsentscheid ist für die weitere Förderung wichtig. Er bestimmt jedoch die künftige Laufbahn keineswegs endgültig. Die Lernenden machen in diesem Alter oft grosse Entwicklungsschritte. Das Schulangebot kann je nach Entwicklung des Kindes noch gewechselt werden. 

Sekundarschulmodelle und Langzeitgymnasium

Je nach Gemeinde ist das Sekundarschulmodell unterschiedlich.

  • Niveau A: höhere Anforderungen
  • Niveau B: erweiterte Anforderungen
  • Niveau C: grundlegende Anforderungen

Getrennte Sekundarschule (GSS)

Die Niveaus A, B und C werden in separaten Klassen geführt.

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Integrierte Sekundarschule (ISS)

Alle Lernenden werden in einer Klasse unterrichtet. In den Niveaufächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik werden die Lernenden in klassenübergreifenden Niveaugruppen unterrichtet.

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Kooperative Sekundarschule (KSS)

Die Niveaus A/B und C werden je in einer separaten Stammklasse geführt. Die Niveaufächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik werden in klassenübergreifenden Niveaugruppen unterrichtet.

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Langzeitgymnasium (LZG)

Rolle der Eltern

Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule oder ins Langzeitgymnasium ist ein erster Laufbahnentscheid. So können die Eltern ihr Kind begleiten:

Titel ISS GSS KSS LZG

Informationsveranstaltungen der Schule besuchen

Sie lernen die verschiedenen Schulangebote und deren Anforderungen kennen. 

Sie erfahren, wie sich in der Primarschule der Ablauf für den Übertritt gestaltet.

Titel ISS GSS KSS LZG

Schulische Möglichkeiten und Wünsche des Kindes kennen und besprechen

Sie nehmen am Beurteilungsgespräch teil und bringen ihre Beobachtungen ein.

Dokument zur Gesprächsvorbereitung

Übersetzungen:

Titel GSS KSS LZG

Übertrittsentscheid treffen

Sie treffen gemeinsam mit ihrem Kind und der Klassenlehrperson den Übertrittsentscheid. Bei Uneinigkeit haben die Eltern das Recht auf ein weiteres Gespräch.

Übertrittsgrundlagen für die Zuweisung in die Sekundarschule GSS, KSS und das Langzeitgymnasium

Die Notenwerte für die Zuweisung in ein Schulangebot sind lediglich Richtwerte. Der Richtwert ist eine Orientierungshilfe. Nicht der Durchschnitt allein zählt, sondern das Gesamtbild. 
Zwei Lernende die sich gegenseitig in die Hand klatschen

Das Gesamtbild des Lernstandes und die schulischen Leistungen des Kindes müssen mit den Voraussetzungen für das gewählte Schulangebot übereinstimmen.

  • Richtwert: Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Natur, Mensch, Gesellschaft während des 1. und 2. Semesters der 5. Klasse sowie des 1. Semesters der 6. Klasse
  • Beurteilung des Gesamtbildes: Einbezug der Zeugnisnoten der anderen Fächer in der 5. Klasse sowie im 1. Semester der 6. Klasse
  • Leistungsentwicklung während der Zeit des Übertrittsverfahrens
  • Einschätzung des Potentials
  • Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen wie z.B. Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Verhalten gegenüber anderen Lernenden und Lehrpersonen etc.

Uneinigkeit beim Übertritt in die Sekundarschule GSS, KSS und das Langzeitgymnasium

Wenn die Eltern mit der Lehrperson am Gespräch über die Zuteilung nicht einig werden, vereinbart die Klassenlehrperson ein zweites Gespräch. Zu diesem können sowohl die Klassenlehrperson wie die Eltern eine beratende Person beiziehen.

Wenn erneut keine Einigung erzielt wird, stellen die Eltern innert 10 Tagen an die Schulleitung der aufnehmenden Schule (Sekundarschule KSS, GSS oder Langzeitgymnasium) einen begründeten Antrag um Aufnahme ihres Kindes. Sie erhalten eine Kopie des Dokumentes «Zuweisungsentscheid», das sie dem Antrag beilegen können. Die Klassenlehrperson der Primarschule gibt den Eltern die Kontaktdaten der entsprechenden aufnehmenden Schule. Der Antrag kann auch mündlich erfolgen.

Paragraphenzeichen an Mauer angelehnt

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